Fahrer- und
Berufsrechtsschutzversicherung
Fahrerinnen und Fahrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht und Servicepersonale sind im Rahmen der Ausübung ihres Dienstes oftmals in unangenehme Auseinandersetzungen, sei es mit Fahrgästen, PKW-Fahrern oder Dritten verwickelt. Folge davon sind häufig unbegründete staatsanwaltliche Ermittlungen, ja sogar Streitigkeiten vor Gericht. Um den Druck für diesen Beschäftigtenkreis zu mindern, wurde von der VVE ein Rechtsschutzversicherungsvertrag ausgehandelt, der sich aus den Bereichen Berufs- und Fahrerrechtsschutz zusammensetzt und diesem Personenkreis die Möglichkeit gibt, bei Auseinandersetzungen unbürokratisch anwaltliche Hilfe problemlos in Anspruch nehmen zu können.
Der Rechtsschutz setzt sich zusammen aus dem Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, dem Straf-Rechtsschutz und dem Schadenersatz-Rechtsschutz.
Versicherungsschutz besteht für in Verkehrs- und Versorgungsunternehmen beschäftigte Fahrerinnen und Fahrer von Bussen, Schienenfahrzeugen und Versorgungsfahrzeugen, Kontrolleure, Servicepersonale zur Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht und des Bereitschaftsdienstes.




