Die Spezialisten für Nahverkers- und Versorgungsunternehme

D&O-Versicherung  

Wir bieten an:
Eine umfassende, kostengünstige und effiziente Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung innerhalb eines Rahmenvertrages für Verkehrs- und Versorgungsunternehmen.

Wer ist versichert?
Organmitglieder in der Verkehrs- und Versorgungswirtschaft. Wer entscheidet, lebt mit Risiko. Entscheidungsträgern in Spitzenpositionen ist das Risiko vertraut. Entscheiden heißt, komplexe Situationen zu erfassen und zu lösen. Die Zahl der Variablen und der Zeitdruck wachsen stetig - und damit das Risiko. Risikoerhöhend wirkt auch die Zunahme der Pflichten, die Entscheidungsträgern auferlegt sind. Neue Gesetze, Einflüsse aus dem amerikanischen Recht und den Medien sowie die Härte des Wettbewerbs schaffen ein verändertes Szenario.

Das Verursacherprinzip wird ausgeweitet
Bereits Fahrlässigkeit bei unternehmerischen Entscheidungen zieht eine Haftung nach sich. Dann steht nicht allein die Position im Unternehmen auf dem Spiel. Immer häufiger werden Entscheidungsträger für Schäden in Anspruch genommen. Auf den Punkt gebracht: letztlich haftet der Entscheidungsträger - persönlich, unbeschränkt und mit seinem ganzen Privatvermögen. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in den letzten Jahren die Organhaftung nach innen wie nach außen verschärft und umfassender gestaltet. Die Organhaftung betrifft die gesamte Entscheidungsträgerebene - also Directors & Officiers - juristischer Personen.

Haftungsrisiken
Kern des Risikos für Entscheidungsträger ist das Einstehen für Vermögenschäden gegenüber den eigenen Unternehmen, die sogenannte Innenhaftung. Hinzu kommt die - in ihrer Bedeutung zunehmende - Außenhaftung gegenüber Dritten. Die Haftung tritt ein, sobald eine Verletzung gesetzlicher Pflichten kausal für den Schaden ist.

Solidarhaftung
Ob GmbH - Geschäftsführer, AG- oder Vereinsvorstand oder Aufsichtsrat - bei Pflichtverletzungen schlägt die Haftung stets auf den einzelnen durch. Jeder Entscheidungsträger haftet nicht nur für sich, sondern solidarisch - also auch für das Handeln seiner Kollegen. Gegenüber dem Unternehmen haftet er zunächst in voller Höhe des Schadens - unabhängig von möglichen Ausgleichsansprüchen. Jeder muss damit rechnen, als Gesamtschuldner in Anspruch genommen zu werden.

Beweislastumkehr
Hinzu kommt die Umkehr der Beweislast. Bereits die Behauptung einer Pflichtverletzung löst den Zwang zur Verteidigung aus. Und juristisch wird im Schadenfall ein Verschulden des Entscheidungsträgers unterstellt. Er muss sich entlasten.


Sollten Sie Fragen zur umfassenden Materie der D&O Versicherung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der VVE zu einem Gespräch gern zur Verfügung.